12 » Nutzungsrecht aus Vermögenswerten

Das Unternehmen hat in Bezug auf Leasingverträge, Nutzungsrechte in Höhe von 2,4 Mrd. € (2019: 2,9 Mrd. €) bilanziert. Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des Nettowerts der Nutzungsrechte dar:

Nutzungsrechte in Mio. €

 

 

Grundstücke und Gebäude

 

Technische Anlagen und Maschinen

 

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

 

Nutzungsrechte

1. Januar 2020

 

2.785

 

100

 

46

 

2.931

Zugänge

 

456

 

36

 

14

 

507

Abgänge

 

–75

 

–0

 

–8

 

–83

Abschreibungen

 

–611

 

–48

 

–25

 

–684

Wertminderungsaufwendungen

 

–67

 

 

–1

 

–68

Währungsumrechnungseffekte

 

–161

 

–0

 

–2

 

–162

Sonstige Veränderungen

 

–10

 

–0

 

–0

 

–10

31. Dezember 2020

 

2.317

 

88

 

25

 

2.430

Nutzungsrechte in Mio. €

 

 

Grundstücke und Gebäude

 

Technische Anlagen und Maschinen

 

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts­ausstattung

 

Nutzungsrechte

1. Januar 2019

 

2.751

 

126

 

61

 

2.938

Zugänge

 

672

 

4

 

10

 

686

Abschreibungen

 

–596

 

–30

 

–25

 

–651

Wertminderungsaufwendungen

 

–13

 

 

 

–13

Sonstige Veränderungen

 

–29

 

0

 

–0

 

–29

31. Dezember 2019

 

2.785

 

100

 

46

 

2.931

Grundsätzlich wird regelmäßig überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Nutzungsrechten vorliegen. Unabhängig von dem Vorliegen etwaiger Anhaltspunkte werden die Nutzungsrechte in Einzelhandelsgeschäften einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen. Dabei wird der erzielbare Betrag im Rahmen der Bestimmung der Ertragskraft der jeweiligen Einzelhandelsgeschäfte mittels der Discounted-Cashflow-Methode berechnet.

Infolge der Coronavirus-Pandemie ergaben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung langfristiger Vermögenswerte (Sachanlagen, Nutzungsrechte, sowie immaterielle Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte). Neben den Werthaltigkeitsüberprüfungen für einzelne Vermögenswerte wurden aufgrund dieses ,Triggering Events‘ und der damit einhergehenden Neueinschätzung der Geschäftsentwicklung für alle wesentlichen langfristigen Vermögenswerte Werthaltigkeitstests auf Ebene der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, unter Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, jeweils zum 31. März, 30. Juni sowie zum 31. Dezember 2020 durchgeführt. Basis hierfür bildeten aktualisierte Finanzplanungen und Schätzungen. Aufgrund der derzeit unabsehbaren weltweiten Folgen der Coronavirus-Pandemie unterliegen diese Schätzungen und Ermessensentscheidungen einer erhöhten Unsicherheit. Künftige Veränderungen der zu erwarteten Zahlungsströme und Diskontierungszinssätze können in Zukunft zu (weiteren) Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.

Die in den berichteten Geschäftsjahren vorgenommenen Wertminderungsaufwendungen für Nutzungsrechte aus Vermögenswerten beziehen sich hauptsächlich auf den Bereich der eigenen Einzelhandelsaktivitäten, bei denen im Gegensatz zu den Erwartungen kein ausreichender künftiger wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist. Im Jahr 2020 verteilen sich die Aufwendungen aus Wertminderungen auf Europa mit 31 Mio. €, Nordamerika mit 16 Mio. €, Asien-Pazifik mit 19 Mio. €, und Emerging Markets mit 2 Mio. €. Wertaufholungen in Höhe von 1 Mio. € sind unter den Wertminderungsaufwendungen berichtet.

Im Jahr 2020 betrugen Erträge aus Unterleasingverhältnissen von Nutzungsrechten 3,2 Mio. € (2019: 3,3 Mio. €).

Dieser Anhang enthält weitere Informationen zu den gesamten Abschreibungen, Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen.   Siehe Erläuterung 33