04 » Erstkonsolidierung/Verkäufe von Tochterunternehmen sowie Vermögenswerten und Schulden
Im Geschäftsjahr 2020 gab es keine Veräußerungen oder Erstkonsolidierungen.
Mit Wirkung zum Dezember 2019 ist ein Zusatz zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Agron, Inc., und adidas in Kraft getreten, welcher adidas ein Zustimmungsrecht für wichtige finanzielle und operative Ziele sowie die Organisationsstruktur der Agron, Inc., einräumt. adidas hat das Recht auf und trägt das Risiko aus Rückflüssen aus den vertraglichen Leistungsbeziehungen mit Agron, Inc., welche von der Höhe der Umsatzerlöse und im Allgemeinen der Rentabilität abhängen. Aufgrund der Erweiterung der Befugnisse hat adidas das Recht, die Höhe der variablen Rückflüsse unmittelbar zu beeinflussen, und hat aufgrund dessen die Beherrschung über die Agron, Inc., erlangt. Daher wurde der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden erstmals in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 konsolidiert. Darüber hinaus werden die Erträge und Aufwendungen von Agron, Inc. ab dem 1. Januar 2020 in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Da adidas keine Eigenkapitalanteile an der Agron, Inc. hält, werden sowohl das Nettovermögen als auch die Erträge und Aufwendungen in vollem Umfang den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet. adidas hat im Zusammenhang mit den Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen den Eigentümern von Agron, Inc. keine Gegenleistung erbracht. Der Erstkonsolidierungseffekt wurde vollständig im Eigenkapital abgebildet, ohne dass ein Geschäfts- oder Firmenwert oder ein Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert erfasst wurde.
Gegenstand der Agron, Inc., ist das Design, die Entwicklung und der Vertrieb von Sport-Accessoires, primär im Rahmen einer Lizenzvereinbarung mit adidas America, Inc. Diese Produkte werden von Agron, Inc. direkt an Einzelhändler in den USA verkauft.
Die folgenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Agron, Inc. wurden zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung in der Konzernbilanz erfasst und basieren auf der Kalkulation des beizulegenden Zeitwerts:
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Buchwerte vor der Beherrschung |
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Zeitwertanpassungen |
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Bei Beherrschung erlangte angesetzte Beträge |
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Flüssige Mittel |
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54 |
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54 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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54 |
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54 |
Vorräte |
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82 |
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21 |
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103 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
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3 |
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3 |
Sachanlagen |
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41 |
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41 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
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– |
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87 |
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87 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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–1 |
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–1 |
Kurzfristige Rückstellungen |
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–2 |
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–2 |
Kurzfristige abgegrenzte Schulden |
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–54 |
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–54 |
Latente Steuerschulden |
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– |
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–2 |
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–2 |
Nettovermögen |
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178 |
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106 |
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284 |
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Gegenleistung in bar |
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– |
Erworbene flüssige Mittel |
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54 |
Netto-Zahlungsmittelzufluss aufgrund der Erlangung der Beherrschung |
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54 |
Die berücksichtigten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen 3 Mio. €.
Aus der endgültigen Kalkulation der beizulegenenden Zeitwerte resultierte eine Erhöhung der Lizenzvereinbarung. Diese wurde im Jahr 2020 erfasst auf Grund der Unwesentlichkeit der Anpassung.
Folgende Bewertungsmethoden wurden für die aktivierten Vermögenswerte angewendet:
- Vorräte: Der beizulegende Zeitwert der Vorräte wurde mittels des kostenbasierten Ansatzes ermittelt. Zu den Buchwerten wurden die erzielbaren Margen hinzugerechnet, um den Verkaufspreis zu berechnen. Anschließend wurden Marketing- und Logistikkosten abgezogen.
- Sonstige immaterielle Vermögenswerte: Der beizulegende Zeitwert der Lizenzvereinbarung zwischen Agron, Inc. und adidas America, Inc. wurde durch die Diskontierung erwarteter Erträge nach Steuern bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2024 ermittelt.
Für das Geschäftsjahr 2019 wurden keine Umsätze sowie keine Erträge und Aufwendungen von Agron, Inc. in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung einbezogen. Wäre diese Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2019 erfolgt, hätte der gesamte Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2019 24.055 Mio. € betragen, während der auf Anteilseigner entfallende Konzerngewinn unverändert bei 1.976 Mio. € geblieben wäre.