40 » Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
adidas hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Promotion- und Werbeverträgen. Die Restlaufzeiten dieser Verträge stellen sich wie folgt dar:
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31. Dez. 2020 |
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31. Dez. 2019 |
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Innerhalb 1 Jahres |
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1.202 |
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1.236 |
Zwischen 1 und 5 Jahren |
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3.321 |
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3.671 |
Über 5 Jahre |
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1.425 |
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1.901 |
Gesamt |
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5.948 |
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6.808 |
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Promotion- und Werbeverträgen mit Laufzeiten über fünf Jahre haben zum 31. Dezember 2020 Restlaufzeiten von bis zu elf Jahren.
Im Vergleich zum 31. Dezember 2019 gab es keine signifikanten Neuverträge oder Verlängerungen, so dass der Rückgang der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Promotion- und Werbeverträgen hauptsächlich die jährliche Amortisation reflektiert.
adidas hat sonstige finanzielle Verpflichtungen und Mietverpflichtungen, die folgende Laufzeiten haben:
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31. Dez. 2020 |
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31. Dez. 2019 |
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Innerhalb eines Jahres |
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73 |
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83 |
Zwischen einem und fünf Jahren |
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207 |
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161 |
Über fünf Jahre |
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42 |
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74 |
Gesamt |
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323 |
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318 |
Die Verträge haben Restlaufzeiten von einem bis zwölf Jahren und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln.
Dienstleistungsverträge
adidas hat bestimmte Logistik- und EDV-Funktionen ausgelagert. In diesem Zusammenhang hat der Konzern langfristige Verträge abgeschlossen. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen haben die folgenden Fälligkeiten:
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31. Dez. 2020 |
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31. Dez. 2019 |
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Innerhalb eines Jahres |
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235 |
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242 |
Zwischen einem und fünf Jahren |
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293 |
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190 |
Über fünf Jahre |
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– |
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6 |
Gesamt |
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528 |
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439 |
Prozess- und sonstige rechtliche Risiken
Das Unternehmen ist gegenwärtig in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt, die sich aus der normalen Geschäftstätigkeit, hauptsächlich im Zusammenhang mit Distributionsverträgen sowie gewerblichen Schutz- und Urheberrechten, ergeben. Sofern die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann, sind die Risiken aus diesen Rechtsstreitigkeiten in den sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Das Management vertritt die Ansicht, dass eventuelle Verpflichtungen aus diesen Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben werden. Erläuterung 20
Das Unternehmen befindet sich gegenwärtig in einer Auseinandersetzung mit den lokalen Finanzbehörden in Südafrika (SARS) bezüglich Zöllen auf importierte Produkte. Im Juni 2018 hat SARS einen Bescheid über Zollabgaben (inklusive Zinsen und Bußgeldern) für die Jahre 2007 bis 2013 in Höhe von 1.871 Mio. ZAR (104 Mio. €) erlassen. adidas hat eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung beantragt und 2019 Einspruch gegen den Bescheid vor dem Oberlandesgericht in Südafrika eingelegt. Falls das Gericht zugunsten SARS entscheidet, wird adidas Berufung vor dem obersten Bundesgericht von Südafrika einlegen. Aufgrund externer Rechtsgutachten geht das Management derzeit davon aus, dass die Forderung von SARS zu keinem Zahlungsabfluss führen wird. Aus diesem Grund wurde keine Rückstellung in der Konzernbilanz berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Reebok India Company im Jahr 2012 sind verschiedene rechtliche Unsicherheiten identifiziert worden. Die daraus noch verbleibenden Risiken können nicht abschließend bewertet werden. Dennoch geht das Management davon aus, basierend auf Rechtsgutachten und internen Einschätzungen, dass die Auswirkungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben werden.
Im Oktober 2018 wurde ein ehemaliger Mitarbeiter eines US-Tochterunternehmens wegen Straftaten in Zusammenhang mit Betrug und unrechtmäßigen Zahlungen an bestimmte College-Basketballspieler bzw. deren Familien während seiner Tätigkeit bei dem US-Tochterunternehmen verurteilt. Das US-Tochterunternehmen arbeitete und arbeitet mit der vollumfänglichen Unterstützung des Unternehmens mit den Anklagebehörden zusammen, u. a. durch eine interne Untersuchung mithilfe eines externen Rechtsberaters. Das Management geht derzeit davon aus, dass die Auswirkungen der Handlungen des ehemaligen Mitarbeiters keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben werden. Die tatsächlichen Ergebnisse des Falls können jedoch von der derzeitigen Einschätzung des Managements abweichen. Weitere Aussagen zu diesem Thema werden nicht offengelegt, da diese die Position des Unternehmens für die weiteren Verhandlungen beeinflussen könnten.