Arbeits­bedingungen in unserer Beschaffungs­kette

Im Zentrum unserer Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte bleibt unser Engagement für faire und sichere Arbeitsbedingungen sowie angemessene Löhne in den Herstellerbetrieben unserer globalen Beschaffungskette. Grundlage unseres Handelns sind dabei unsere Arbeitsplatzstandards, ein Verhaltenskodex für Zulieferer. Die Arbeitsplatzstandards sind Teil der Herstellerrahmenverträge, die adidas mit seinen wichtigsten Geschäftspartnern abschließt. Sie gewährleisten gesundheitsverträgliche und sichere Arbeitsbedingungen sowie umweltgerechte Abläufe in den Produktionsbetrieben. Unsere Standards stehen im Einklang mit den Menschen- und Arbeitnehmerrechtskonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Vereinten Nationen (UN) sowie dem Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (WFSGI). In den Richtlinien zu Beschäftigungsstandards (,Guidelines on Employment Standards’) nimmt adidas konkret Bezug auf die Bestimmungen der Übereinkommen der IAO. Sämtliche Richtlinien und Implementierungsprozesse des Programms zu Arbeitnehmerrechten werden von den oberen Führungskräften der Bereiche Beschaffung sowie Soziales und Umwelt (Social and Environmental Affairs, SEA) geprüft und genehmigt.

adidas bewertet regelmäßig, inwieweit Zulieferbetriebe faire, gesunde und umweltfreundliche Arbeitsbedingungen bieten. Dazu führt adidas angekündigte und unangekündigte Audits mit eigenen geschulten Mitarbeitern oder anerkannten externen Prüfern durch. Über ein Ratingsystem für die Einhaltung sozialer Standards (C-KPI) weisen wir der Leistung ein Rating von 1 (schlechtester Wert) bis 5 (bestmöglicher Wert) zu. Anhand der Ergebnisse entscheiden unsere Beschaffungs- und SEA-Teams gemeinsam, ob eventuell Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diese können von der Verpflichtung zu Schulungen oder anderen Verbesserungen in den Zulieferbetrieben über Durchsetzungsmaßnahmen wie Verwarnungen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung reichen.

Werden bei den Audits Verstöße gegen die Arbeitsplatzstandards festgestellt, erhalten die betroffenen Betriebe eine Frist zur Behebung dieser Verstöße. Bei der Auswahl neuer Zulieferbetriebe wird ein ähnliches Bewertungssystem angewendet und Aufträge werden nur nach vorheriger Zustimmung des SEA-Teams vergeben. adidas ermöglicht es Beschäftigten oder unabhängigen Dritten, über verschiedene Kanäle Beschwerden über Verstöße gegen die Arbeitsplatzstandards bzw. Menschenrechte zu melden. Jede einzelne Beschwerde wird geprüft und untersucht und das Ergebnis auf unserer Unternehmenswebsite veröffentlicht. Die Bedingungen in den Fabriken werden darüber hinaus im Rahmen unserer Kooperation mit der 1999 von adidas mitgegründeten Fair Labor Association (FLA) durch unabhängige Prüfer bewertet – ein Beispiel dafür, dass wir auf unabhängige und unangekündigte Inspektionen von Produktionsstätten und die Verifizierung unserer Programme durch externe Stellen setzen.

Zum Ende des Jahres 2019 hat adidas mit 631 unabhängigen Zulieferbetrieben zusammengearbeitet1 (2018: 684), die Produkte für unser Unternehmen in 52 Ländern hergestellt haben (2018: 51). Dieser Rückgang ist auf unser übergeordnetes Ziel der weiteren Konsolidierung unserer Beschaffungskette (im Jahr 2019 vor allem in Japan) zurückzuführen. Künftig wollen wir so mit weniger Zulieferbetrieben zusammenarbeiten, an diese jedoch mehr Aufträge vergeben. 69 % der Produktionsstätten unserer Zulieferer befinden sich in der Region Asien-Pazifik.

Die Anzahl der Lizenznehmer, mit denen wir 2019 zusammengearbeitet haben, ist im Vergleich zu 2018 relativ stabil geblieben: Insgesamt haben 62 Lizenznehmer mit 372 Produktionsstätten in 38 Ländern Produkte für uns gefertigt.

Onboarding

Im Jahr 2019 haben wir in 189 Fabriken Erstbewertungen – die erste Genehmigungsphase für die Aufnahme in unsere Beschaffungskette – durchgeführt (2018: 221). Die Gesamtzahl ging verglichen mit 2018 um 14 % zurück. Diese Entwicklung ist vor allem auf unsere Entscheidung zurückzuführen, verstärkt auf bestehende Produktionsstätten zurückzugreifen, anstatt neue Zulieferbetriebe in unser Portfolio aufzunehmen. 49 Produktionsstätten (2018: 55) wurden entweder nach festgestellten Nulltoleranz-Verstößen (‚Zero-Tolerance’) direkt abgelehnt oder erhielten nach Feststellung von einem oder mehreren Grenzfällen (‚Threshold Issues’) den Status ‚abgelehnt mit zweiter Prüfung’. Das bedeutet, dass diese Betriebe zwar abgelehnt wurden, aber die Möglichkeit bekamen, die Compliance-Verstöße innerhalb eines konkreten Zeitraums zu beheben. Die überwiegende Mehrheit (84 %) aller Erstbewertungen wurde in Asien durchgeführt (2018: 90 %). 38 % davon fanden in China statt (2018: 41 %).

1 Unabhängige Zulieferbetriebe umfassen einzelne Tier-1-Betriebe von unseren Partnern der direkten Beschaffungskette, einschließlich deren Tier-1-Subunternehmen, ausschließlich eigener Produktionsstätten und solcher von Lizenznehmern. Zulieferbetriebe, die mit unseren Lizenznehmern zusammenarbeiten, werden separat berichtet. Einige dieser Produktionsstätten können gleichzeitig sowohl direkt für adidas als auch für Lizenznehmer produzieren.

Ablehnungen weltweit nach der Erstbewertung aus Compliance-Gründen

 

 

2019

 

2018

1

Fabriken, die nach dem ersten Besuch ohne Chance auf einen zweiten Besuch direkt abgelehnt wurden, sowie Fabriken, die nach der Erstbewertung abgelehnt wurden, aber die Chance auf einen zweiten Besuch erhielten.

2

Fabriken, die nach dem ersten Besuch ohne Chance auf einen zweiten Besuch direkt abgelehnt wurden, sowie Fabriken, die nach einem zweiten Besuch abgelehnt wurden.

Gesamtzahl der Ablehnungen nach Erstbewertung1

 

49

 

55

Anteil der Ablehnungen nach Erstbewertung

 

34 %

 

30 %

Gesamtzahl der endgültigen Ablehnungen2

 

6

 

5

Anteil der endgültigen Ablehnungen

 

4 %

 

3 %

Ende 2019 lag die Quote der neu besuchten Produktionsstätten, die direkt abgelehnt wurden, bei 34 % und damit leicht über dem Wert des Vorjahres (2018: 30 %).

Die Rate der endgültigen Ablehnungen erhöhte sich 2019 auf 4 %, was auf die konsequente Durchführung der Erstbewertungen zurückzuführen ist. Die Beseitigung von Problemen in den Produktionsbetrieben hilft den Beschäftigten insofern, als dass sich die Maßstäbe bezüglich besserer und rechtzeitiger Bezahlung, verbesserter Leistungen, Reduzierung der Arbeitszeiten und rechtlicher Absicherung formaler Beschäftigungsverträge zu ihren Gunsten verschieben sowie wesentliche Verbesserungen bei den grundlegenden Anforderungen an Arbeitsschutz am Arbeitsplatz erreicht werden. Zulieferer, bei denen Grenzfälle festgestellt werden, erhalten normalerweise eine Frist von drei Monaten, um die Probleme vor einem zweiten Audit zur endgültigen Abnahme zu beheben.

Betriebsbegehungen und Schulungen

Im Verlauf des Jahres 2019 wurden 426 Betriebsbegehungen durchgeführt (2018: 546 Begehungen). Dieser Rückgang um 22 % steht zum Teil mit der verringerten Anzahl von Fabriken in Zusammenhang, die neu in unsere Beschaffungskette aufgenommen wurden, was wiederum zu einem Rückgang der erforderlichen Grundlagen- und Einführungsschulungen geführt hat. Weiterhin ging die Anzahl an Beratungsbesuchen in einzelnen Herstellerbetrieben zurück, da wir den Fokus verstärkt auf Gruppenunterricht im Rahmen der von adidas veranstalteten Workshops richten wollen. Insgesamt haben wir 123 Schulungsmaßnahmen und Workshops für Zulieferer, deren Beschäftigte, Lizenznehmer sowie adidas Mitarbeiter durchgeführt (2018: 143), an denen insgesamt 1.697 Personen teilnahmen (2018: 1.282).

Anzahl der Schulungen nach Regionen und Art1

Region

 

Art und Anzahl der Trainings

 

 

Grundlagen2

 

Perfor­mance3

 

Nachhal­tigkeit4

 

Gesamt

 

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

1

Schulungen für das Fabrikmanagement, Arbeiter, Lizenznehmer, Agenten und adidas Mitarbeiter.

2

Grundlagenschulungen umfassen die Workplace Standards und eine SEA-Einführung, FFC-Training sowie Training zu SEA-Richtlinien und Standardverfahrensanweisungen.

3

Performance-Schulungen umfassen spezifische Arbeits-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltthemen.

4

Nachhaltigkeitsschulungen umfassen Managementsysteme und KPI-Verbesserungen sowie interne Monitoringprogramme der Zulieferer.

Asien

 

33

 

31

 

16

 

13

 

17

 

15

 

66

 

59

Amerika

 

37

 

55

 

3

 

2

 

7

 

10

 

47

 

67

EMEA

 

9

 

12

 

0

 

4

 

1

 

1

 

10

 

17

Gesamt

 

79

 

98

 

19

 

19

 

25

 

26

 

123

 

143

In %

 

64

 

69

 

15

 

13

 

20

 

18

 

100

 

100

Befähigung der Beschäftigten

Parallel zu bestehenden Beschwerdesystemen (wie anonymen Arbeitnehmer-Hotlines in den jeweiligen Landessprachen) haben wir zusätzliche digitale Tools implementiert, mit denen die Beschäftigten Fragen oder Bedenken direkt an ihren Arbeitgeber richten können. Nach der erfolgreichen probeweisen Einführung einer ‚SMS-Worker-Hotline’ im Jahr 2012 haben wir diese schrittweise bei unseren Zulieferbetrieben verbessert und zu einer appbasierten ‚Workers Voice’-Plattform weiterentwickelt. Dieser Dienst stand Ende 2019 98 % unserer strategischen Zulieferbetriebe in elf Ländern zur Verfügung.

Etablierung von Beschwerdemechanismen

Ziel 2020

 

2019

 

2018

 

2017

‚Workers Voice’-Plattform bei 100 % der strategischen Zulieferbetriebe implementiert

 

98 %

 

97 %

 

63 %

Im Jahr 2019 handelte es sich bei den drei meistgenannten Beschwerden um die Themen Zusatzleistungen, allgemeine Betriebseinrichtungen und Kommunikation. Die über diesen Service eingehenden Antworten werden sorgfältig erfasst und helfen uns dabei, die wichtigsten Herausforderungen und arbeitsrechtlichen Belange in den Zulieferbetrieben zu verstehen. Letztendlich können wir so verfolgen, wie die jeweilige Fabrikleitung Lösungen findet und diese an die Beschäftigten kommuniziert.

Ergänzend zu den verschiedenen Beschwerdeplattformen erfassen wir die Zufriedenheit der Beschäftigten durch jährliche Umfragen in den Fabriken. Die Umfrageergebnisse, die mit den Audit-Teams und der Fabrikleitung geteilt werden, geben Einblicke in die Anliegen der Beschäftigten und zeigen Bereiche mit Verbesserungspotenzial auf. Im Laufe des Jahres 2019 haben wir den Umfang dieser Maßnahme erweitert. Beispielsweise haben wir Anschlussbefragungen durchgeführt und neue Zulieferbetriebe mit in die Umfrage aufgenommen. Nach Durchführung der Umfrage müssen die Produktionsstätten Verbesserungspläne für die ‚Top-Drei’-Themen erstellen und deren Fortschritt regelmäßig verfolgen. Seit Einführung der Umfragen im Jahr 2016 haben wir Feedback von rund 35.000 Beschäftigten erhalten. Im Jahr 2019 nahmen mehr als 8.500 Beschäftigte in mehr als 50 Fabriken verteilt auf zwölf Länder an diesen Umfragen teil.

Neben den von den Betrieben durchgeführten Schulungen bietet adidas seit 2016 Fachschulungen für Aufsichtspersonen an. Bis Ende 2019 haben mehr als 2.200 Aufsichtspersonen solche Schulungen abgeschlossen, im Jahr 2019 alleine waren es 1.300 Aufsichtspersonen in nahezu 70 Fabriken in sechs Ländern. Im Laufe des Jahres 2019 haben wir die Aktivitäten ausgeweitet, um auch weibliche Aufsichtspersonen darin zu bestärken, ihre Kenntnisse in speziellen Sitzungen an ihre Kollegen weiterzugeben. Beispielsweise haben wir das ‚Women Supervisor Forum’ eingeführt, das weiblichen Aufsichtspersonen die Möglichkeit geben soll, ihr Wissen zu erweitern, Best Practices kennenzulernen oder inspirierende Gastreferenten zu hören. Außerdem erhalten sie über diese Plattform Informationen und Hilfe zu verschiedenen Themen, mit denen sie sich beruflich in ihrer Funktion als weibliche Aufsichtsperson weiterentwickeln können. Das Forum fand bereits in Indonesien und Vietnam statt und wird ab 2020 in weiteren Ländern eingeführt. Im Rahmen unserer allgemeinen Bemühungen zur gezielten Unterstützung von weiblichen Beschäftigten haben wir in Pakistan ein ‚Women’s Empowerment Program’ eingeführt. Seit Beginn des Programms im Jahr 2015 wurden mehr als 420 Frauen darin geschult, wie sie bessere Chancen am Arbeitsplatz wahrnehmen können. Darunter waren sowohl in Zulieferbetrieben angestellte Frauen als auch Frauen, die ihre Arbeit in der Fußballfertigung verloren haben. Die Ergebnisse des Programms waren äußerst positiv. So wurde deutlich, dass es arbeitslosen Frauen dabei geholfen hat, eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Außerdem wurden angestellte Frauen dabei unterstützt, durch die Verbesserung ihrer beruflichen Leistung eine Beförderung am Arbeitsplatz zu erhalten.

Kontrollen

Wir kontrollieren unsere Zulieferer regelmäßig in Bezug auf unsere Arbeitsplatzstandards. Im Jahr 2019 wurden 1.191 Audits durchgeführt, um zu überprüfen, ob und wie soziale und Umweltstandards eingehalten werden (2018: 1.207). Diese Zahl beinhaltet 234 Testbewertungen gemäß den ZDHC Wastewater Guidelines (2018: 233) im Rahmen unserer Umweltbewertungen. Im Jahr 2019 wurden 102 Audits in Eigenverantwortung und in Kooperation durchgeführt (2018: 102). Erreicht ein Herstellerbetrieb eine Compliance-Bewertung von 4C oder höher, ist er berechtigt, Audits selbst durchzuführen und angemessene Pläne zur Behebung von Missständen zu erarbeiten (Audit in Eigenverantwortung). Diese überprüfen wir regelmäßig. Audits in Zusammenarbeit werden mit anderen Marken oder im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen zur Behebung von Missständen durchgeführt. Die Anzahl der Audits in Produktionsbetrieben, die Produkte für Lizenznehmer fertigen, sank 2019 im Vergleich zu 2018 leicht von 323 auf 317 – im Einklang mit der insgesamt reduzierten Anzahl der Zulieferbetriebe von Lizenznehmern.

2 Zu den Standorten mit hohem Risiko in Asien zählen China, Hongkong, Macao, Vietnam, Bangladesch, Kambodscha, Indien, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Pakistan, die Philippinen, Singapur, Sri Lanka und Thailand.

Anzahl der Audits nach Regionen und Art

Region

 

Erst­bewertung1

 

Perfor­mance­-Audit2

 

Umwelt­bewertung3

 

Gesamt

 

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

1

Vor der erstmaligen Auftragsplatzierung muss jede neue Fabrik eine erste Bewertung bestehen, um die Einhaltung der Arbeitsplatzbedingungen nachzuweisen. Die Daten beinhalten sowohl Erstbewertungen als auch Folgebewertungen.

2

Audits in zugelassenen Zulieferbetrieben, die die Erstbewertung bestanden haben.

3

Umfasst Umweltbewertungen, SAC-HIGG-Datenverifizierungen und Abwasserbewertungen gemäß den ZDHC-Wastewater-Guidelines.

4

Umfasst Audits in Fabriken von Lizenznehmern.

Asien

 

159

 

198

 

511

 

479

 

384

 

379

 

1.054

 

1.056

Amerika

 

20

 

14

 

38

 

64

 

19

 

16

 

77

 

94

EMEA

 

10

 

9

 

35

 

43

 

15

 

5

 

60

 

57

Gesamt4

 

189

 

221

 

584

 

586

 

418

 

400

 

1.191

 

1.207

Die Anzahl der Audits durch eigene geschulte Mitarbeiter ging auf 299 zurück (2018: 354). Die Anzahl der Audits, für die Zulieferer und adidas Geschäftseinheiten Dritte beauftragt haben, stieg zum Ende des Jahres 2019 auf 658 (2018: 620). Der Rückgang bei internen Audits verdeutlicht den zunehmenden Fokus auf zusätzliche Beratungs- und Befähigungsprojekte, die über unsere regulären Audit-Routinen hinausgehen.

  • Audit-Abdeckung: Insgesamt wurden im Jahr 2019 49 % (2018: 47 %) aller aktiven Zulieferbetriebe und Lizenznehmerfabriken auditiert. Standorte mit erhöhtem Risiko in Asien2, der wichtigsten Beschaffungsregion von adidas, wurden auch 2019 umfassend überwacht. Dort belief sich dieser Wert auf annähernd 75 % (2018: 65 %). Grundsätzlich werden Zulieferbetriebe in Ländern mit hohem Risiko zu 100 % in unseren Audits erfasst. Das bedeutet, dass sie entweder einmal pro Jahr oder alle zwei Jahre überprüft werden. Betriebe in Ländern mit geringem Risiko (d. h. Länder mit konsequenter Durchsetzung von Regierungsseite und starken Aufsichtssystemen) werden bei unseren Audits hingegen nicht miterfasst.
  • Audit-Ergebnisse: Im Jahr 2019 erreichten 68 % unserer strategischen Produktionsstätten ein 4C-Rating oder besser. Bei den direkten Produktionsstätten belief sich die Zahl auf 37 %. Dies zeigt, dass die strategischen Produktionsstätten weitaus höhere Compliance-Stufen erreicht haben. Trotz dieser erneuten beträchtlichen Verbesserung gegenüber 2018 bleiben wir damit weiter hinter unserem Ziel zurück, bis zum Jahr 2020 bei 80 % unserer strategischen Zulieferer ein 4C-Rating oder besser zu erreichen. Erstmals wurden 12 % unserer strategischen Produktionsstätten mit 5C bewertet. Dies zeigt, dass sie ausgereifte Compliance-Systeme und Praktiken in Bezug auf Sozialstandards etabliert haben. Von unseren strategischen Lizenznehmerfabriken haben 86 % erfolgreich Governance-Systeme und Beschaffungskettenmanagement sowie Einkaufspraktiken und Produktsicherheitsanforderungen in ihre Geschäftspraktiken integriert. 14 % haben die Bewertung ‚Sustainability Leadership’ erreicht, was signalisiert, dass sie neben hohen Bewertungen in anderen Bereichen auch über 80 % im Nachhaltigkeitsteil der ‚Report Card’ erreicht haben. Diese misst das Vorhandensein und die Implementierung von Richtlinien, Stakeholder-Engagement sowie öffentliche Berichterstattung und Kommunikation.

Durch unsere Audits können wir die Leistung unserer Zulieferer im Sozial- und Umweltbereich anhand unserer Leistungsindikatoren C-KPI und E-KPI bewerten. Nähere Informationen zu unserem E-KPI sind in den Ausführungen zur Umweltleistung unserer Beschaffungskette enthalten.

Social-Compliance-Leistung strategischer Zulieferbetriebe nach C-KPI-Rating

Social-Compliance-Leistung strategischer Zuliefer- betriebe nach C-KPI-Rating (Balkendiagramm)
Beschaffungskette: Fortschritt hinsichtlich 2020-Zielen

Ziele 2020

 

 

 

2019

 

2018

 

2017

1

Strategische Fabriken sind für etwa 90 % unseres globalen Produktionsvolumens verantwortlich.

Strategische Tier-1-Zulieferbetriebe1

 

80 % erreichen mindestens 4C-Rating

 

68 %

 

62 %

 

50 %

 

10 % erreichen 5C-Rating

 

12 %

 

7 %

 

0 %

Strategische Lizenznehmer

 

80 % erreichen 80 % oder mehr in Score-Card-Reports

 

86 %

 

80 %

 

55 %

 

10 % erreichen führende Stellung in Bezug auf Nachhaltigkeit

 

14 %

 

20 %

 

0 %

Festgestellte Mängel in aktiven Zulieferbetrieben

Die Betriebe unserer Zulieferer werden in Bezug auf die Anzahl kritischer Compliance-Verstöße bewertet. Grenzfälle sind ernsthafte, aber behebbare Verstöße, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch entsprechende Abhilfemaßnahmen behoben werden können. Verstöße der Kategorie Nulltoleranz sind dagegen z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder lebensbedrohliche Zustände im Bereich Gesundheit, Arbeitsschutz und Umwelt. Sie ziehen eine sofortige Verwarnung nach sich und können zum Ausschluss eines Zulieferers führen. Wir berichten Verstöße, die wir im Jahr 2019 bei Leistungsaudits, Audits in Eigenverantwortung und in Kooperation festgestellt haben. Wir gehen sämtlichen Compliance-Verstößen nach und bemühen uns, diese innerhalb festgelegter Fristen zu beheben. Wie nachstehend erläutert, entsprechen die im Jahr 2019 ermittelten Verstöße weitestgehend denen aus dem Jahr 2018.

  • Mängel im Bereich Arbeitsrecht: Das adidas Compliance-Team deckt nicht nur Verstöße gegen unsere Arbeitsplatzstandards auf, sondern beschäftigt sich auch mit Einsatz und Effektivität der HR-Management-Systeme unserer Zulieferbetriebe. Dabei analysiert das Team Lücken in Richtlinien und Verfahren in Bezug auf spezielle Risikobereiche wie z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Koalitionsfreiheit oder Diskriminierung. Aus diesem Grund weisen die dargestellten Prozentzahlen auf systemische Mängel aktiver Zulieferbetriebe hin und weniger auf bestätigte, konkrete Verstöße.

Top 10 arbeitsrechtliche Mängel, die 2019 bei Audits festgestellt wurden

Top 10 arbeitsrechtliche Non-Compliance-Fälle, die bei Audits im Jahr 2019 festgestellt wurden (Tortendiagramm)

1 ‚Sonstige’ umfasst beispielsweise Koalitionsfreiheit und Managementsystem für Disziplinarmaßnahmen.

2 ‚Kein standardisiertes Ablagesystem’ bedeutet, dass ein Produktionsbetrieb keine relevanten Informationen/Dokumente und Unterlagen aufbewahrt, durch die sich eine Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen nachvollziehen lässt.

  • Mängel im Bereich Gesundheit und Sicherheit: Brandschutz sowie Elektro- und Maschinensicherheit sind kritische Themen für bestehende Zulieferbetriebe und machten 33 % der im Jahr 2019 festgestellten Verstöße aus. Außerdem entfielen 11 % der festgestellten Compliance-Verstöße auf die Lagerung und Verwendung von Chemikalien, darunter auch verbotene Chemikalien. Weitere 7 % entfielen auf Managementsysteme und -richtlinien. Dabei handelt es sich vor allem um die Nichteinhaltung unserer Arbeitsplatzstandards sowie um die Nichterfüllung unserer Erwartungen hinsichtlich wirksamer Arbeitsschutzsysteme. Auch die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Sicherheitsfachkräfte spielen dabei eine Rolle.

Top 10 Mängel im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die 2019 bei Audits festgestellt wurden

Top 10 Non-Compliance-Fälle im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die in den Fabrikaudits im Jahr 2019 festgestellt wurden (Tortendiagramm)

1 ‚Sonstige’ bezieht sich beispielsweise auf Ordnung und Sauberkeit, Berufsrisiken sowie Ergonomie.

Unabhängige FLA-Audits

Im Jahr 2019 stufte die FLA die Priorität von Zulieferbewertungen bzw. Verifizierung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen ihrer Sustainable Compliance Initiative (SCI) zurück und richtete den Fokus auf andere Bereiche wie z. B. angemessene Löhne und Schulungen in den Betrieben3. Demzufolge erhielt adidas nur eine SCI-Verifizierung, verglichen mit drei im Jahr 2018.

3 Die FLA richtete den Schwerpunkt 2019 auf folgende Aspekte: (1) Verbesserung ihrer Maßnahmen zur schrittweisen Realisierung angemessener Löhne einschließlich eines neuen Online-Dashboards für angeschlossene Unternehmen zur besseren Vergleichbarkeit der Vergütung und Abbildung der Lohnentwicklung über bestimmte Zeiträume hinweg; (2) Verbesserung des Akkreditierungsprozesses durch die weitere Angleichung des FLA-Programms an internationale Standards; (3) Offenlegungspraxis der angeschlossenen Unternehmen; (4) Entwicklung verantwortungsvoller Lizenzierungsgrundsätze; (5) verantwortungsvolle Einstellungspolitik, Schulungen zum Thema Zwangsarbeit und Entwicklung eines zugehörigen Toolkits; (6) Audit-Abdeckung und Programme zur Kompetenzbildung in Zusammenarbeit mit Marken und Regierungen.

Durchsetzung der Standards

Verwarnungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Maßnahmen zur Durchsetzung der Standards. Sie werden erteilt, wenn wir bei unseren Zulieferern anhaltende schwerwiegende Verstöße gegen die Standards entdecken, die Maßnahmen seitens der Zulieferbetriebe erfordern. Wir arbeiten eng mit unseren Zulieferern zusammen, um sie dabei zu unterstützen, ihre Leistung zu verbessern. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kündigen wir jedoch unsere Geschäftsbeziehung mit den entsprechenden Zulieferbetrieben.

  • Verwarnungen: Im Jahr 2019 haben wir insgesamt 41 aktive Verwarnungen (2018: 39) in 14 Ländern registriert. Die meisten Verwarnungen werden nach wie vor in Asien ausgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der erstmaligen aktiven Verwarnungen leicht zurückgegangen; die Zahl der Zweitverwarnungen ist von einer im Jahr 2018 auf sechs im Jahr 2019 gestiegen. Zulieferbetriebe, die eine zweite Verwarnung erhalten, sind nur noch einen Schritt von der Benachrichtigung über die mögliche Kündigung des Herstellerrahmenvertrags entfernt und werden vom SEA-Team noch genauer überwacht. Die Anzahl der Drittverwarnungen an Geschäftspartner (die mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung einhergehen) ist 2019 mit einer Verwarnung stabil geblieben (2018: 1). Die Gründe für eine Verwarnung lassen sich schwer verallgemeinern. Verwarnungen können aufgrund eines einzelnen, nicht behobenen Missstandes oder aber aufgrund mehrerer Verstöße gegen unsere Standards ausgestellt werden. Die Gründe für Verwarnungen im Jahr 2019 waren die gleichen wie im Vorjahr: Verstöße in den Bereichen Brandschutz, Lohnzahlungen, Sozial- und Krankenversicherung, gefährliches Chemikalienmanagement, Überstunden, Abzüge, Transparenz sowie Sicherheitsmaßnahmen in Bereichen mit hohem Risiko.
Anzahl von Warnungen nach Regionen1

Region

 

Erste Warnung

 

Zweite Warnung

 

Dritte und letzte Warnung

 

Gesamtzahl der Warnungen

 

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

 

2019

 

2018

1

Einschließlich Warnungen, die von Lizenznehmern und Agenten ausgesprochen wurden, aber ohne Warnungen an Fabriken aufgrund der Nichtveröffentlichung von Subunternehmern, die entweder direkt durch die jeweilige Geschäftseinheit oder, im Falle einer Verletzung von Vertragsverpflichtungen gemäß einem Herstellungsvertrag, durch die adidas Rechtsabteilung ausgesprochen wurden. Eine dritte und letzte Warnung führt zu einer Empfehlung, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Asien

 

27

 

30

 

5

 

1

 

1

 

1

 

33

 

32

Amerika

 

4

 

5

 

0

 

0

 

0

 

0

 

4

 

5

EMEA

 

3

 

2

 

1

 

0

 

0

 

0

 

4

 

2

Gesamt

 

34

 

37

 

6

 

1

 

1

 

1

 

41

 

39

  • Beendigung von Geschäftsbeziehungen: Im Jahr 2019 haben wir Verträge mit zwei Zulieferern aus Compliance-Gründen beendet (2018: 1). In einem Fall waren die Fortschritte bei der Behebung von schwerwiegenden Problemen in Verbindung mit Wanderarbeitskräften unzureichend. Im anderen Fall verweigerte der Zulieferbetrieb dem SEA-Team Zutritt zur Fabrik, sodass kein Audit durchgeführt werden konnte.Wir prüfen alle neuen Produktionsstätten vor Auftragsvergabe sorgfältig. Sollten wir bei unseren Erstbewertungen Nulltoleranzverstöße oder Grenzfälle feststellen, werden die Zulieferbetriebe abgelehnt. Nichtsdestotrotz kann es bisweilen auch zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit Zulieferbetrieben kommen, mit denen wir bereits zusammenarbeiten.

Anzahl der aus Compliance-Gründen beendeten Geschäftsbeziehungen

Region

 

2019

 

2018

Asien

 

2

 

1

Amerika

 

0

 

0

EMEA

 

0

 

0

Weltweit

 

2

 

1

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