20 » Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Rückstellungen in Mio. €

 

 

1. Jan. 2019

 

Zufüh­rungen

 

Verbrauch

 

Auf­lösungen

 

Zugang/ Abgang Konsoli­dierungs­kreis

 

Umbu­chungen

 

Währungs­umrech­nungs­effekte

 

31. Dez. 2019

 

Davon lang­fristig

Marketing

 

28

 

16

 

–27

 

–0

 

 

 

–0

 

16

 

Personal

 

188

 

310

 

–71

 

–16

 

 

–0

 

2

 

413

 

182

Rücklieferungen und Gewährleistungs­verpflichtungen

 

608

 

674

 

–523

 

–40

 

 

–0

 

6

 

725

 

Sonstige Steuern

 

28

 

20

 

–8

 

–1

 

 

 

2

 

42

 

2

Zölle

 

190

 

21

 

–12

 

–11

 

 

 

–3

 

184

 

13

Übrige

 

318

 

160

 

–137

 

–22

 

2

 

0

 

2

 

323

 

60

Sonstige Rückstellungen

 

1.360

 

1.201

 

–778

 

–90

 

2

 

–0

 

9

 

1.703

 

257

Rückstellungen für Marketing bestehen hauptsächlich aus Rückstellungen für Promotion-Verträge, die aus Verpflichtungen gegenüber Vereinen und Athleten bestehen.

Rückstellungen für Personal beinhalten hauptsächlich Rückstellungen für kurz- und langfristige variable Vergütungskomponenten sowie Rückstellungen für Sozialpläne im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen.

Rückstellungen für Rücklieferungen und Gewährleistungsverpflichtungen ergeben sich primär aus der Erfüllung von Kundenansprüchen hinsichtlich der Rücklieferung von durch das Unternehmen verkauften Produkten. Die Höhe der Rückstellungen orientiert sich an der historischen Entwicklung von Rücklieferungen und Gewährleistungsverpflichtungen sowie aktuellen Vereinbarungen.

Rückstellungen für sonstige Steuern beziehen sich insbesondere auf die Umsatzsteuer, Grundsteuer und Kraftfahrzeugsteuer.

Die übrigen Rückstellungen enthalten hauptsächlich Drohverlustrückstellungen und Rückbau- und Instandhaltungsverpflichtungen.

Bei dem Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen orientiert sich das Management an den Erfahrungswerten aus ähnlichen Transaktionen, bei Rückstellungen für Zoll- und Prozess- und sonstige rechtliche Risiken insbesondere an externen Rechtsgutachten. Dabei werden alle Hinweise aus Ereignissen bis zur Erstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt.